Professionelle Miet‒ und WEG Verwaltung in Hanau
Willkommen bei Praedium Hausverwaltung, Ihrem innovativen Partner für eine moderne und effiziente Verwaltung Ihrer Immobilien. Ihr Angebot für WEG- oder Mietverwaltung erhalten Sie in nur 24 Stunden. Praedium Hausverwaltung - Persönlich. Digital. Transparent.
Ihre Immobilie in sicheren Händen. Dafür geben wir jeden Tag unser bestes.
Miet‒ und WEG‒Verwaltung in Hanau und Umgebung
Entdecken Sie die umfassenden Leistungen von Praedium Hausverwaltung für eine moderne und effiziente Immobilienverwaltung.
Mietverwaltung
Verwaltung von Mehrfamilienhäusern im Besitz einer einzelnen Person.
WEG-Verwaltung
Verwaltung von Mehrfamilienhäusern im Besitz mehrerer Personen.
Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung von Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Melden Sie sich jetzt bei uns für eine kostenlose Erstberatung.
Unsere Expertise, verbunden mit einem hohen Maß an Engagement, ermöglicht es uns, individuelle Lösungen für Ihre Anliegen zu finden. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktinformationen mit, und wir setzen uns in naher Zukunft mit Ihnen in Verbindung.
Was uns auszeichnet
Die Praedium Hausverwaltung versteht sich als digitale, transparente und kundennahe Hausverwaltung.
Dokument-Einsicht - Live!
Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Versammlungsprotokolle, Baupläne, Belege, Kontoauszüge, sind einige der Dokumente welche jederzeit online einsehbar sind.
Online-Belegprüfung - wenn gewünscht!
Führen Sie die Belegprüfung zur Jahresabrechnung von Zuhause aus durch, dank der Bereitstellung des digitalen Belegprüfungsordners.
Kundenapp - Sie wissen immer Bescheid!
Mit unserer Kundenapp, kommuzieren Sie nicht nur mit uns, sondern werden in alle für Sie relevanten bzw. Ihre Person betreffenden Vorgänge mit eingebunden. Unahängig vom Verwalter sehen Sie jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihres Vorgangs.
Transparent - keine versteckten Kosten!
Wir nutzen die Verträge des Verbandes der Immobilienverwalter Hessen. Nicht nur unsere Jahresabrechnung ist transparent, sondern auch unser Vertrag mit Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Abrechnung mit dem Mieter - was muss ich tun?
In der Betriebskostenabrechnung sind die gesetzlich umlagefähigen Kosten unter der Position "Zwischensumme umlagefähig" zusammengefasst. Diese Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus können eventuelle Gebühren wie Müll- und Wasserkosten, die direkt vom Eigentümer bezogen werden, dem Mieter zusätzlich berechnet werden. Ebenso kann die Grundsteuer anteilig vom Mieter verlangt werden, abhängig von den Bedingungen im Mietvertrag.
Dürfen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach beauftragt werden?
Es ist wichtig, Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum direkt der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns umgehend darum und treffen die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung etwaiger Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche.
Falls dennoch ein Handwerker eigenständig beauftragt wird, gilt das Prinzip "Auftraggeber zahlt".
Die Bankverbindung hat sich geändert, was ist zu beachten?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, damit wir gegebenenfalls ein neues Lastschriftmandat einrichten können. Falls die hinterlegte Bankverbindung erlischt und das Hausgeld nicht mehr eingezogen werden kann, entstehen Mehrkosten, die vom Eigentümer getragen werden müssen. Wenn Sie zukünftig das Hausgeld nicht mehr per Lastschrift einziehen lassen möchten, teilen Sie uns bitte mit, damit wir den Einzug entsprechend löschen können.
Was ist der Nachweis §35a ESTG?
In der Aufstellung finden Sie steuerlich absetzbare Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen des letzten Geschäftsjahres. Diese Kosten können je nach steuerlicher Kategorisierung in bis zu vier verschiedene Gruppen unterteilt werden. Als Eigenheimbesitzer haben Sie die Möglichkeit, diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Kontakt
+49 6182 77 28 540
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